AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen
(I) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(II) Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkommensbedingungen wird hiermit widersprochen.
(III) Ergänzungen, Abänderungen, sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(I) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(II) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden besonders berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart FOB Werk. § 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Das gilt auch, wenn eine Beteiligung an den Frachtkosten bzw. Frankolieferung vereinbart wurde. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Transportversicherungen werden nur auf schriftliche Anforderungen des Käufers durch den Verkäufer vermittelt oder abgeschlossen. Diesbezügliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 6 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(I) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer folgende Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20Prozent übersteigt.
(II) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Herstellung, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmässig auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird folgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
(III) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung ist nur widerruflich, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(IV) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(V) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist derVerkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware vom Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Zahlung
Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto bei Ablieferung der Ware bzw. Entgegennahme der Lieferung oder Leistung vorzunehmen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank, berechnet. Etwa bewilligte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen entfallen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleiben dadurch unberührt. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich vorzunehmen. Schecks werden stets nur zahlungshalber hereingenommen. Evtl. dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung von Schecks wird vom Verkäufer nicht übernommen.

§ 9 Lieferverpflichtung
Alle Angebote sind freibleibend, eine Lieferverpflichtung besteht erst nach erteilter schriftlicher Auftragsbestätigung. Lieferzeiten beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Soweit eine Anzahlung vereinbart ist, beginnt die Lieferzeit erst, wenn diese Anzahlung geleistet wurde. Vereinbarte Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtlinien. Bei Streik, Eingriffen höherer Gewalt, bei Rohstoffmangel, Lieferverzögerung unserer Vorlieferanten, Betriebsstörungen jeder Art ruhen unsere Lieferverpflichtungen. Dauert die Lieferunterbrechung länger als 2 Monate über den vorgesehenen Liefertermin hinaus, sind sowohl Käufer als auch Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

§ 10 Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche
Etwaige Beanstandungen der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb, Woche nach Empfang, schriftlich bei uns geltend zu machen. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 1 Monat nach Ablieferung der Ware, dem Verkäufer durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Im Falle einer Beanstandung ist der Käufer zur Rücksendung der Ware nur mit unserer Zustimmung befugt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat. Für etwaige Mängel, mit der die Ware bei der Auslieferung an den Käufer behaftet ist, leisten wir nach dem jeweiligen Stand der Technik Gewähr. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachlieferung, Austausch oder durch Ausbesserung der Ware. Austausch jedoch erst nach erfolgter Rücksendung der fehlerhaften Ware. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Folgeschäden, Wandlungs- oder Rücktrittsrechte oder auf Schadensersatz gleich welchen Rechtsgrundes, bestehen nicht. Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die VOB (neueste Ausgabe).

§ 11 Umtauschrechte
Ein Umtausch gelieferter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 12 Versand und Versandkosten
Wenn vom Besteller nicht ausdrücklich anders gefordert, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen entweder per eigenem LKW, Spediteur oder durch die Bundesbahn. Sämtliche Kosten für Fracht und Zustellung von Spediteur und Bundesbahn gehen grundsätzlich zu Lasten des Empfängers.

§ 13 Verpackung
Die Verpackungskosten sind in den Frachtkosten nicht enthalten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Versand der Waren auf Paletten bzw. in Behältern der Bundesbahn, hat der Kunde für die Rücklieferung zu sorgen.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(I) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(II) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, 50 wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(III) Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich/rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Griesbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.